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Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (engl. Abk. „EULA“) stellt eine Vereinbarung zwischen KYOCERA Document Solutions Europe B.V. (“Lizenzgeber”) und Ihnen („Lizenznehmer“) bezüglich der Nutzung von Kyocera-Software dar.
Im Sinne dieser EULA bezeichnet "Software" alle Kyocera-Softwareprogramme, die (i) von Kyocera lizenziert und von Kyocera oder einem autorisierten Vertriebspartner erworben wurden oder (ii) in Kyocera-Hardwaregeräte integriert bzw. auf ihnen vorinstalliert sind; hierzu gehören u.a. Flottenservice-clients auf Kyocera-Hardware. Die Software umfasst auch Updates und Upgrades (die während des Supportzeitraums installiert werden) sowie zugehörige Bedienungsanleitungen, Verpackungen und andere schriftliche Dateien, elektronische oder Online-Inhalte und -dokumentationen sowie sämtliche Kopien dieser Software und ihrer Inhalte. Zur Software können weiterhin zusätzliche Eigenschaften oder Funktionen gehören, auf die entweder mit einem Abonnement oder einem aktiven Supportvertrag für bestimmte Cloud-Dienste zugegriffen werden kann, vorbehaltlich der Bedingungen der Cloud-Dienste.
Diese Lizenz legt die Voraussetzungen und Bedingungen fest ("Bedingungen"), unter denen der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung der Software gestattet. Die Nutzungsberechtigung der Software wird unter der Bedingung angeboten, dass der Lizenznehmer sämtliche Bedingungen anerkennt. Sollte der Lizenznehmer diese Bedingungen nicht anerkennen, soll er die unbenutzte Software innerhalb von 14 Tagen gegen Rückerstattung gemäss der Rückgaberichtlinien des Ortes, an dem die Software gekauft wurde, zurückgeben.
Diese Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, die Software gemäss den Bedingungen dieser Lizenz zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die Software nur auf einem Computer installieren. Einzelkomponenten der Software dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer abgetrennt werden.
Der Lizenznehmer darf Archivierungs- oder Sicherungskopien der Software unter der Bedingung herstellen, dass die Kopie nur für Sicherungszwecke verwendet wird.
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für sämtliche Verstösse gegen die Bedingungen dieser Lizenz durch seine Mitarbeiter, Nutzer und andere mit dem Lizenznehmer verbundene Personen. Der Lizenznehmer erklärt sein Einverständnis, den Lizenzgeber in jeder Hinsicht bei der Entschädigung für alle Schäden zu unterstützenbei, die durch unerlaubte Installation der Software verursacht werden.
Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte bezüglich der Software sowie aller daraus abgeleiteten Werke verbleiben ausschliesslich beim Lizenzgeber oder/und dessen Lizenzgebern. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte an und wird die Rechte des Lizenzgebers an der Software durch keinerlei Handlungen gefährden, einschränken oder in irgendeiner Form beeinträchtigen. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers keine Markenzeichen, Logos, Urheberrechtshinweise oder andere eigentumsrechtliche Hinweise, Aufschriften, Symbole oder Etiketten in der Software entfernen oder ändern. Jedes unbefugte Abweichen von dieser Bestimmung führt zur automatischen Erlöschung der Lizenz. Jeder Verstoss gegen diese Bedingungen führt zur automatischen Beendigung der Lizenz.
Der Lizenznehmer darf die Software nicht modifizieren, übersetzen, rückentwickeln (Durchführung von „Reverse Engineering“), dekompilieren, zerlegen oder von ihr abgeleitete Werke schaffen. Jedes unbefugte Abweichen von dieser Bestimmung führt zur automatischen Erlöschung der Lizenz. Der Lizenzgeber behält sich rechtliche Schritte gegen die Verletzung dieser Bestimmung vor.
Der Lizenznehmer darf die Software, Teile oder Kopien oder Teile von Kopien davon nicht an Dritte (einschliesslich Personen innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens des Lizenznehmers) vermieten, im Leasing überlassen, verleihen, verkaufen, veröffentlichen, verbreiten oder überlassen. Jedes unbefugte Abweichen von dieser Bestimmung führt zur automatischen Erlöschung der Lizenz. Der Lizenzgeber behält sich rechtliche Schritte gegen die Verletzung dieser Bestimmung vor.
Die Nutzung der Software erfordert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Weitere Informationen darüber, wie die Software die personenbezogenen Daten des Endnutzers verarbeitet, finden Sie in der Kyocera Cloud Print and Scan-Datenschutzerklärung, die hier verfügbar ist.
Keinerlei mündlichen oder schriftlichen Angaben oder Empfehlungen vonseiten des/der (direkten/indirekten) Händler(s) oder Vertriebspartner(s) des Lizenzgebers erweitern dessen Verpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer über den Umfang der Bedingungen dieser Lizenz hinaus.
Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software für die besonderen Anforderungen des Endbenutzers geeignet ist oder dass die Software ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Der Endnutzer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Auswahl der Software sowie für die Installation und Nutzung.
Ungeachtet etwaiger Schäden, die dem Endnutzer entstehen können, ist die gesamte Haftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten im Rahmen dieser Lizenz und das ausschliessliche Rechtsmittel des Endnutzers für alle in Kapitel 7 genannte Punkte auf den Betrag beschränkt, den der Endnutzer tatsächlich für die Software separat bezahlt hat.
Unter keinen Umständen haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Endnutzer für Folgendes:
Diese Lizenz und alle Streitigkeiten unterliegen ausschliesslich dem Recht und der Rechtsauslegung der Niederlande; die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (engl. Abk. CISG), Wien, 11. April 1980, ist ausgeschlossen. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz sollen gütlich von den Parteien beigelegt werden. Falls keine gütliche Beilegung erzielt werden kann, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder weiteren aus dieser resultierenden Vereinbarungen ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsinstituts entschieden; in diesem Fall soll das Schiedsgericht aus drei (3) Schiedsrichtern bestehen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Amsterdam; das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt.