AGBs für die Datenverarbeitung
Erfahren Sie mehr darüber, wo Kyocera als Datenverarbeiter im Auftrag seiner Kunden tätig ist.

Diese Datenverarbeitungsbedingungen dienen als verbindlicher Vertrag und regeln die in Artikel 28 der Allgemeinen Datenschutzverordnung geforderten zwingenden Bestimmungen. Sie gelten für die in Anhang 1 des Dokuments aufgeführten Dienstleistungen. Die Kyocera-Datenverarbeitungsbedingungen verweisen auch auf die Standardvertragsklauseln sowie auf eine Liste der von Kyocera beauftragten Unterauftragsverarbeiter.
Nachstehend können Sie die Kyocera-Datenverarbeitungsbedingungen auf Englisch und in anderen Sprachen herunterladen, in denen Kyocera als Auftragsverarbeiter im Namen seiner Kunden als für die Datenverarbeitung Verantwortliche handelt.
Wie in Artikel 9.1 der Kyocera-Datenverarbeitungsbedingungen erwähnt, stellen diese Standardvertragsklauseln Anhang 2 dar und gelten, wenn der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher personenbezogene Daten in ein Drittland exportiert, für das die Europäische Kommission keinen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat.
Wie in Artikel 3.1 der Kyocera-Datenverarbeitungsbedingungen erwähnt, listet das Dokument, das Sie unter dem unten stehenden Link finden, alle Unterauftragsverarbeiter auf, die von Kyocera mit der Erbringung der jeweiligen Kyocera-Dienste beauftragt werden können.
Wie in Artikel 5.1 und 6.1 der Kyocera-Datenverarbeitungsbedingungen erwähnt, hat Kyocera technische und organisatorische Massnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten auf sichere Art und Weise zu verarbeiten. Einen Überblick über diese Massnahmen, die in Bezug auf KYOCERA Fleet Services getroffen wurden, finden Sie in dem nachstehenden Dokument.

